Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Kronawitter, Dipl.-Bw.(FH)/Dipl.-Vw./Dipl.-Hdl. Martin

Dipl.-Bw.(FH)/Dipl.-Vw./Dipl.-Hdl. Martin Kronawitter ist auf die Beratung und Prüfung kommunaler Betriebe spezialisiert.

Gegenstand der Beratung sind alle Fragen der Rechnungslegung insbesondere von Energie- und Wasserversorgungsunternehmen sowie Abfall- und Abwasserentsorgungseinrichtungen. Darüber hinaus bilden Fragestellungen der Besteuerung von Gebietskörperschaften (Betriebe gewerblicher Art) und Eigengesellschaften sowie die Strom- und Energiesteuern einen Schwerpunkt, wobei die europarechtlichen Einflüsse immer häufiger ein besonderes Augenmerk verlangen. Schließlich zählt die Neustrukturierung von Betrieben und deren Organisations- und Rechtsformen zu seinem Aufgabengebiet.

Zu diesen und angrenzenden Themenkreisen hat Herr Kronawitter diverse Schriften veröffentlicht.

 

Titel: Herstellungsbeitrag für die öffentliche Wasserversorgungsanlage
Behörde / Gericht: VG Würzburg
Datum: 21.02.2018
Aktenzeichen: W 2 K 17.1080
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 19005052 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2019, Seite 29

Herstellungsbeitrag für die öffentliche Wasserversorgungsanlage

- VG Würzburg, Urteil vom 21.02.2018 - W 2 K 17.1080 -

Leitsatz der Redaktion:

Die Erhebung eines Herstellungsbeitrages ist nicht mehr zulässig, wenn die Beitragserhebung nach Ablauf der Dreißigjahresfrist in Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b) bb) i.V.m. Art. 19 Abs. 2 KAG erfolgt. Das gilt auch für Altanschließer, falls nach nichtigem Satzungsrecht erstmals in der neuen Beitrags- und Gebührensatzung nach der zulässigen Geschossfläche abgerechnet wird.

Die Parteien streiten um einen Herstellungsbeitrag zur Wasserversorgungsanlage. Das Grundstück ist seit 1951 an die…

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