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Titel: Gewerbesteuerzerlegung beim Versorgungsunternehmen nach Entflechtung von Netz- und Versorgungsbetrieb (Unbundling)
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 18.02.2021
Aktenzeichen: III R 8/19
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abgabenordnung, Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 21006381 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2021, Seite 282

Gewerbesteuerzerlegung beim Versorgungsunternehmen nach Entflechtung von Netz- und Versorgungsbetrieb (Unbundling)

- BFH, Beschluss vom 18.02.2021 - III R 8/19 -*

Leitsätze des Gerichts:

  1. Findet bei einem integrierten Energieversorgungsunternehmen eine Entflechtung statt, aufgrund derer das Versorgungsnetz an eine andere Gesellschaft verpachtet wird, ist eine Gewerbesteuerzerlegung auf die Netzgemeinden im Hinblick auf die bei dem Energieversorgungsunternehmen verbliebenen Geschäftsbereiche nur dann vorzunehmen, wenn das Energieversorgungsunternehmen in den einzelnen Netzgemeinden weiterhin selbst Betriebsstätten i.S.d. § 12 AO unterhält.
  2. Eine mehrgemeindliche Betriebsstätte i.S.d. §§…
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