Titel: Änderung eines Steuerbescheids nach §175b Abs.1 AO
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 27.11.2024
Aktenzeichen: X R 25/22
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
25090658
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 8/2025, Seite 236
Änderung eines Steuerbescheids nach §175b Abs.1 AO
– BFH, Urteil vom 27.11.2024 – X R 25/22 –[1]
Leitsätze des Gerichts:
- Eine Änderung nach § 175b Abs. 1 AO ist auch dann zulässig, wenn die Daten i.S.d. § 93c AO bei Erlass des zu ändernden Ausgangsbescheids noch nicht vorgelegen haben, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt – erstmalig – an die Finanzbehörde übermittelt worden sind.
- Unerheblich ist, ob der Inhalt der Daten der Finanzbehörde bereits anderweitig bekannt war, etwa aufgrund der Steuererklärung.
Aus…