Titel: Bemessung der Rückstellungen für Deponie-Nachsorgeverpflichtungen
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
        
    
    
    
        Datum: 25.02.2015
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 9 K 147/11 K,G,F
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Bilanzsteuerrecht, 
            
                    Einkommensteuer/SolZ, 
            
                    Gewerbesteuer, 
            
                    Handelsrecht, 
            
                    Jahresabschluss, 
            
                    Körperschaftssteuer/SolZ, 
            
                    Rechnungswesen, 
            
                    Verwaltungsrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            15003589
             ebenso Versorgungswirtschaft 8/2015, Seite 249
        
    
    
Bemessung der Rückstellungen für Deponie-Nachsorgeverpflichtungen
- FG Münster, Urteil vom 25.02.2015 - 9 K 147/11 K,G,F -
Zusammenfassung:
Zwischen der Klägerin, einer in den Kreisen A und B zur Abfallbeseitigung verpflichteten GmbH im Eigentum des Landkreises A und der dort ansässigen Kommunen, und dem Finanzamt ist die Höhe zu den Bilanzstichtagen zum 31.12.2001 bis 2005 anzusetzender Rückstellungen für Nachsorgeverpflichtungen streitig. Die GmbH unterhielt u.a. drei Deponien. Bei der 1985 stillgelegten Deponie C werden seitdem Nachsorgemaßnahmen durchgeführt. Die Deponie D wurde bis zum 31.12.1999 zur Ablagerung von Abfällen…
Drucken