Titel: Abwasserbetriebe als Unternehmen des Produzierenden Gewerbes
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Finanzgericht Düsseldorf
        
    
    
    
        Datum: 21.01.2015
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 4 K 1956/13 VSt
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Abwasserrecht, 
            
                    Stromsteuer
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            15003518
             ebenso Versorgungswirtschaft 6/2015, Seite 184
        
    
    
Abwasserbetriebe als Unternehmen des Produzierenden Gewerbes
- FG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2015 - 4 K 1956/13 VSt -*
Zusammenfassung:
Die Klägerin, ein kommunaler Abwasserzweckverband, war seit dem Bewilligungsbescheid vom 08.06.2000 zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom als Unternehmen des Produzierenden Gewerbes für betriebliche Zwecke nach § 9 Abs. 3 StromStG in der bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung berechtigt. Sie hat im Zuge einer Außenprüfung der Stromsteuer für das Jahr 2007 auf Grundlage der 2006 vereinnahmen Beiträge eine Einklassifizierung erstellt und sich - wie bisher - dem Abschnitt F (Baugewerbe) WZ 2003…
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