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Titel: Gebührenpflicht auch bei Schlechtleistung
Behörde / Gericht: VG Cottbus
Datum: 15.02.2018
Aktenzeichen: 6 K 1647/14
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Abwasserrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 19005088 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2019, Seite 57

Gebührenpflicht auch bei Schlechtleistung

- VG Cottbus, Urteil vom 15.02.2018 - 6 K 1647/14 -

Leitsatz der Redaktion:

Eine Grundgebühr kann nur dann entstehen, wenn (zumindest) die Vorhalteleistungen willentlich in Anspruch genommen werden. Hierfür ist unerheblich, ob die Inanspruchnahme aus freiwilliger Motivation oder zugrunde liegendem (Benutzungs-)Zwang geschieht.

Dem Äquivalenzprinzip folgend rechtfertigt auch eine Schlechtleistung (z.B. die Lieferung von vermeintlich bräunlich verfärbtem, geruchsintensivem Wasser) keine Gebührenminderung oder gar den Ausschluss einer Gebührenerhebung.

Der Kläger wendet sich…

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