Titel: Zu Gunsten der Anlieger überhöhter Gemeindeanteil für Teileinrichtungen
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            VG Cottbus
        
    
    
    
        Datum: 03.07.2020
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 2 K 1185/15
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Verwaltungsrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            21006313
             ebenso Versorgungswirtschaft 6/2021; Seite 185
        
    
    
Zu Gunsten der Anlieger überhöhter Gemeindeanteil für Teileinrichtungen
- VG Cottbus, Urteil vom 03.07.2020 - 2 K 1185/15 -
Leitsatz des Gerichts:
Eine Straßenbaubeitragssatzung, die den Gemeindeanteil für Teileinrichtungen zu Gunsten der Anlieger zu hoch festsetzt (hier: jeweils 50% für Fahrbahn und Oberflächenentwässerung an Anliegerstraßen), ist insgesamt unwirksam.
Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung eines Straßenbaubeitrags für Baumaßnahmen an der Fahrbahn, den Gehwegen und der Oberflächenentwässerung der G. in H., Gemeindeteil L. Er erhob gegen den Beitragsbescheid Widerspruch, zu dessen Begründung er im Wesentlichen geltend…
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