Titel: Ausstellerhaftung einer Körperschaft für die Erteilung unrichtiger Zuwendungsbestätigungen
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Niedersächsisches Finanzgericht (in Hannover)
        
    
    
    
        Datum: 15.01.2015
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 14 K 85/13 (rkr.)
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Einkommensteuer/SolZ
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            15003642
             ebenso Versorgungswirtschaft 10/2015, Seite 310
        
    
    
Ausstellerhaftung einer Körperschaft für die Erteilung unrichtiger Zuwendungsbestätigungen
- Niedersächsisches FG, Urteil vom 15.01.2015 - 14 K 85/13 (rkr.) -
Leitsätze der Redaktion:
- Eine Anstellungskörperschaft haftet gemäß § 10b Abs. 4 Satz 2 EStG für die entgangene Steuer, falls deren Beschäftigte unrichtige Zuwendungsbestätigungen ausgestellt haben.
 - Eine unentgeltliche Arbeitsleistung (z.B. beim Bau eines Feuerwehrgerätehauses) stellt keine Zuwendung (Spende) dar.
 - § 10b Abs. 4 Satz 3 EStG fingiert die Höhe des Schadens mit 30% des zugewendeten Betrags. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens kommt grundsätzlich nicht in Betracht.
 
Zusammenfassung…
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