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Titel: Wirtschaftlicher Vorteil bei der Verwendung mangelhaften Materials
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (in Münster)
Datum: 17.08.2016
Aktenzeichen: 15 B 652/16
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 17004297 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2017, Seite 215

Wirtschaftlicher Vorteil bei der Verwendung mangelhaften Materials

- OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.08.2016 - 15 B 652/16 -

Leitsätze des Gerichts:

Ein wirtschaftlicher Vorteil kann ausnahmsweise zu verneinen sein, wenn bei Beendigung der Ausbaumaßnahme feststeht, dass infolge der Verwendung mangelhaften Materials keine intakte und auf lange Zeit haltbare Anlage zur Verfügung gestellt wird (wie OVG NRW, Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 A 1483/87 -, NWVBl. 1991, 21, 22). Dies kann etwa der Fall sein, wenn sich unmittelbar nach Fertigstellung ein Mangel der Anlage herausstellt, dessen Beseitigung auf eine neuerliche Durchführung des…

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