Titel: Zulässiger Steigerungsfaktor beim kombinierten Vollgeschossmaßstab
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Verwaltungsgericht Potsdam
        
    
    
    
        Datum: 10.12.2014
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 8 K 3720/13
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Abwasserrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            15003648
             ebenso Versorgungswirtschaft 10/2015, Seite 315
        
    
    
Zulässiger Steigerungsfaktor beim kombinierten Vollgeschossmaßstab
- VG Potsdam, Urteil vom 10.12.2014 - 8 K 3720/13 -
Leitsätze des Gerichts:
- Für die Bemessung eines Schmutzwasserbeitrags anhand des kombinierten Vollgeschossmaßstabes ist ein Steigerungsfaktor in dem Korridor zwischen 25% und 50% je weiterem Vollgeschoss regelmäßig rechtssicher und gebräuchlich. Eine Abweichung hiervon muss durch die tatsächlichen Gegebenheiten im Entsorgungsgebiet sachlich gerechtfertigt sein.
 - Auch Grundstücke, die von Hoheitsträgern zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben genutzt werden, erlangen durch den Anschluss bzw. die Anschlussmöglichkeit an die…
 
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