Titel: Beitrag für ein nur übergangsweise betriebenes Klärwerk
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            VG Halle
        
    
    
    
        Datum: 16.08.2018
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 4 A 277/16
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            19005267
             ebenso Versorgungswirtschaft 6/2019, Seite 189
        
    
    
Beitrag für ein nur übergangsweise betriebenes Klärwerk
- VG Halle, Urteil vom 16.08.2018 - 4 A 277/16 -
Leitsatz des Gerichts:
Übernimmt eine Kommune eine Abwasserentsorgungseinrichtung und beabsichtigt sie, die Abwasserbehandlungsanlage nur übergangsweise bis zur Herstellung eines neuen Klärwerks zu betreiben, entsteht die beitragsrechtliche Vorteilslage erst mit der betriebsfertigen Herstellung der neuen Kläranlage.
Nach § 1 Abs. 2 SBS 2015 erhebt die Beklagte Beiträge zur Deckung des Aufwands für die zur öffentlichen Einrichtung gehörenden Abwasseranlagen. Dabei wird unterschieden zwischen dem Herstellungsbeitrag I, der…
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