Titel: Postbeförderungsdauer bei normaler Briefpost; anteiliger Betriebsausgabenabzug nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG für Verwaltungs- und Konzernabschlusskosten einer Holding
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
        
    
    
    
        Datum: 27.11.2024
    
    
    
        
            Aktenzeichen: IV R 25/22
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            25088846
             ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 3/2025, Seite 86
        
    
    
Postbeförderungsdauer bei normaler Briefpost; anteiliger Betriebsausgabenabzug nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG für Verwaltungs- und Konzernabschlusskosten einer Holding
– BFH, Urteil vom 27.11.2024 – IV R 25/22 –[1]
Leitsätze des Gerichts:
- Ein Rechtsmittelführer durfte unter der Geltung der Post-Universaldienstleistungsverordnung bei normaler inländischer Briefpost darauf vertrauen, dass ein eingelieferter Brief am nächsten Werktag ausgeliefert wird, wenn nicht im Zeitpunkt der Absendung konkrete Anhaltspunkte dafür bestanden, dass die Laufzeit überschritten wird (Bestätigung der Rechtsprechung).
- Bei einer gewerblich geprägten…
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