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Titel: Weitgehendes Ermessen der Gemeinde bei der Zusammenfassung von Personengruppen
Behörde / Gericht: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (in Lüneburg)
Datum: 27.05.2015
Aktenzeichen: 9 LA 268/13
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Kommunales Haushaltsrecht, Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer: 16003789 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2016, Seite 94

Weitgehendes Ermessen der Gemeinde bei der Zusammenfassung von Personengruppen

- OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.05.2015 - 9 LA 268/13 -

Leitsätze der Redaktion:

  1. Für Zwecke der Heranziehung zu Fremdenverkehrsbeiträgen erscheint die Ermittlung eines zunächst einheitlichen Vorteilssatzes für den Bereich »Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsberatung« nicht willkürlich. Eine weitere Differenzierung innerhalb dieser Beitragsgruppe ist erst dann notwendig, falls der Grundsatz der Typengerechtigkeit verletzt wird.
  2. Der durch den Fremdenverkehrsbeitrag zu entgeltende Vorteil besteht in der Gewinnchance oder in der erhöhten Verdienstmöglichkeit, die sich aus dem…
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