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Titel: Nacherhebung von Herstellungsbeiträgen bei Altanschließern
Behörde / Gericht: VGH Bayern
Datum: 13.07.2017
Aktenzeichen: 20 B 16.1695
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 18004823 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2018, Seite 283

Nacherhebung von Herstellungsbeiträgen bei Altanschließern

- VGH Bayern, Urteil vom 13.07.2017 - 20 B 16.1695 -

Leitsätze des Gerichts:

  1. Wird nach nichtigem Satzungsrecht erstmals eine Beitrags- und Gebührensatzung erlassen, die den Geschossflächenbeitrag nach der zulässigen Geschossfläche abrechnet, so können Altanschließer nur zu einem Herstellungsbeitrag herangezogen werden, wenn die Zwanzigjahresfrist nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 b) bb) KAG noch nicht abgelaufen ist.
  2. Gleiches gilt für einen Nacherhebungstatbestand, der für Altanschließer vorsieht, dass sie zu einem Beitrag für die zulässige Geschossfläche erst herangezogen…
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