Titel: Anschlussbeiträge für gemeindeeigene Grundstücke nach Aufgabenübertragung auf einen Abwasserverband
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            VG Magdeburg
        
    
    
    
        Datum: 30.11.2015
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 9 A 116/14
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Abwasserrecht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Kommunales Haushaltsrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            16003983
             ebenso Versorgungswirtschaft 10/2016, Seite 314
        
    
    
Anschlussbeiträge für gemeindeeigene Grundstücke nach Aufgabenübertragung auf einen Abwasserverband
- VG Magdeburg, Urteil vom 30.11.2015 - 9 A 116/14 -
Leitsätze der Redaktion:
- Die betriebsfertige Errichtung einer Übergangslösung (sog. Provisorium) löst noch keine sachlichen Beitragspflichten aus und bringt auch keine Beitragsschuld zum Entstehen, da die öffentliche Einrichtung noch nicht endgültig hergestellt ist. Erst nach Abschluss aller Teilschritte der Planung des Aufgabenträgers liegt eine endgültig hergestellte Anlage vor.
 - Bei gemeindeeigenen Grundstücken entsteht eine Beitragspflicht erst, wenn der Aufgabenträger das Eigentum an dem Grundstück einem anderen…
 
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