Titel: Anmerkung zu FG Düsseldorf, Urteil vom 18.3.2014 – 6 K 3493/11 K
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Finanzgericht Düsseldorf
        
    
    
    
        Datum: 18.03.2014
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 6 K 3493/11 K
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Einkommensteuer/SolZ, 
            
                    Kommunales Haushaltsrecht, 
            
                    Körperschaftssteuer/SolZ, 
            
                    Recht der kommunalen Betriebe
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            14002858
             ebenso Versorgungswirtschaft 6/2014, Seite 165
        
    
    
Anmerkung zu FG Düsseldorf, Urteil vom 18.3.2014 – 6 K 3493/11 K
Bei einer Organschaft verpflichtet sich eine Organgesellschaft mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland durch einen Gewinnabführungsvertrag ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen, dem Organträger, abzuführen. Von Ausgleichszahlungen abgesehen, wird das Einkommen der Organgesellschaft dem Organträger zugerechnet, falls die Voraussetzungen des § 14 KStG bzw. (bei GmbH) des § 17 KStG erfüllt sind. Eine Organschaft ermöglicht im selben Veranlagungszeitraum die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten verschiedener Steuerrechtssubjekte innerhalb…
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