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Titel: Keine Anschlussbeiträge für den Ausbau der öffentlichen Abwasserbeseitigung
Behörde / Gericht: VG Schleswig-Holstein
Datum: 25.09.2019
Aktenzeichen: 4 A 101/17
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abwasserrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer: 20005954 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2020, Seite 284

Keine Anschlussbeiträge für den Ausbau der öffentlichen Abwasserbeseitigung

- Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 25.09.2019 - 4 A 101/17 -

Leitsatz der Redaktion:

Ein Anschlussbeitrag wegen der erstmaligen Herstellung der Entwässerungseinrichtung kann nicht mehr erhoben werden, wenn ein Grundstück bereits seit Herstellung des alten Mischwasserkanals die Möglichkeit hatte, an die schon damals betriebsbereite öffentliche Einrichtung »Abwasserbeseitigung« angeschlossen zu werden. Ausbaubeiträge können nur auf Basis einer entsprechenden Satzung erhoben werden.

Der Kläger wendet sich gegen die Heranziehung zu einem…

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