Titel: Beitragsfähiger Teilstreckenausbau als »Notinstitut«
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (in Lüneburg)
        
    
    
    
        Datum: 19.03.2015
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 9 ME 1/15
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Kommunales Haushaltsrecht, 
            
                    Verwaltungsrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            16003733
             ebenso Versorgungswirtschaft 1/2016, Seite 28
        
    
    
Beitragsfähiger Teilstreckenausbau als »Notinstitut«
- OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.03.2015 - 9 ME 1/15 -
Leitsatz des Gerichts:
Ein ausnahmsweise beitragsfähiger Teilstreckenausbau einer öffentlichen Einrichtung kommt nur dann in Betracht, wenn eine Abschnittsbildung ausgeschlossen ist.
Die von der Antragsgegnerin dargelegten Gründe rechtfertigen es nach dem Beschluss des OVG Lüneburg vom 19.3.2015 nicht, den Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den Straßenausbaubeitragsbescheid vom 8.4.2014 abzulehnen. Das VG hatte zuvor ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des…
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