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Titel: Stromsteuerentlastung für Abwasserunternehmen; im Wesentlichen durch Subunternehmen ausgeübte Bautätigkeit als Produzierendes Gewerbe
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 30.04.2019
Aktenzeichen: VII R 14/18
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abwasserrecht, Stromsteuer
Dokumentennummer: 20005714 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2020, Seite 57

Stromsteuerentlastung für Abwasserunternehmen; im Wesentlichen durch Subunternehmen ausgeübte Bautätigkeit als Produzierendes Gewerbe

- BFH, Urteil vom 30.04.2019 - VII R 14/18 -*

Leitsätze des Gerichts:

  1. Erfolgt die Einordnung einer mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausübenden Wasser- und Abwassergenossenschaft in die WZ 2003 gemäß § 15 Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 Satz 2 StromStV nach dem höchsten zuzurechnenden Aufkommen aus Beiträgen, rechnen zu den dem Produzierenden Gewerbe zuzuordnenden, im Wesentlichen aus Erdbewegungsarbeiten und Wasserbau bestehenden, keine Hilfstätigkeiten darstellenden Bautätigkeiten gemäß Abteilung 45 der WZ 2003 (Baugewerbe) auch Baumaßnahmen, die im Wesentlichen durch…
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