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Titel: Verfassungsrechtliche Zweifel gegen die Regelung der Zinshöhe in § 238 Abs. 1 Satz 1 AO
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg [in Berlin) (für Berlin und Brandenburg]
Datum: 06.11.2018
Aktenzeichen: 12 S 52.18
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Abgabenordnung, Gewerbesteuer, Verfahrensrecht
Dokumentennummer: 19005397 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2019, Seite 284

Verfassungsrechtliche Zweifel gegen die Regelung der Zinshöhe in § 238 Abs. 1 Satz 1 AO

- OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.11.2018 - OVG 12 S 52.18 -*

Leitsatz des Gerichts:

Zweifel daran, ob die gesetzliche Festlegung der Verzinsung fälliger Gewerbesteuerforderungen vor dem Hintergrund der tatsächlichen Zinsentwicklung mit höherrangigem Recht vereinbar ist, bieten nach dem rechtlichen Prüfungsmaßstab keine hinreichende Grundlage für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung.

Das Beschwerdevorbringen beruft sich im Kern auf den Beschluss des BFH vom 25.04.2018 (IX B 21/18) und die darin angesichts des andauernd niedrigen Zinsniveaus gegen die Regelung…

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