Titel: Anknüpfung der sachlichen Beitragspflicht nur an das Inkrafttreten der Beitragssatzung
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            OVG Sachsen-Anhalt
        
    
    
    
        Datum: 15.06.2021
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 4 L 159/19
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Abwasserrecht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Verfahrensrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            22063857
             ebenso Versorgungswirtschaft 8/2022, Seite 250
        
    
    
Anknüpfung der sachlichen Beitragspflicht nur an das Inkrafttreten der Beitragssatzung
– OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.06.2021 – 4 L 159/19 –[1]
Leitsatz der Redaktion:
Eine Regelung in einer Herstellungsbeitragssatzung, die das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht nur an das Inkrafttreten der Beitragssatzung knüpft, steht nicht in Einklang mit § 6 Abs. 6 Satz 2 KAG LSA a.F. Denn danach entsteht die sachliche Beitragspflicht, sobald das Grundstück an die Einrichtung angeschlossen werden kann, frühestens mit dem Inkrafttreten der Satzung.
Mit…
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