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Titel: Anknüpfung der sachlichen Beitragspflicht nur an das Inkrafttreten der Beitragssatzung
Behörde / Gericht: OVG Sachsen-Anhalt
Datum: 15.06.2021
Aktenzeichen: 4 L 159/19
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abwasserrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verfahrensrecht
Dokumentennummer: 22063857 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2022, Seite 250

Anknüpfung der sachlichen Beitragspflicht nur an das Inkrafttreten der Beitragssatzung

– OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.06.2021 – 4 L 159/19 –[1]

Leitsatz der Redaktion:

Eine Regelung in einer Herstellungsbeitragssatzung, die das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht nur an das Inkrafttreten der Beitragssatzung knüpft, steht nicht in Einklang mit § 6 Abs. 6 Satz 2 KAG LSA a.F. Denn danach entsteht die sachliche Beitragspflicht, sobald das Grundstück an die Einrichtung angeschlossen werden kann, frühestens mit dem Inkrafttreten der Satzung.

Mit…

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