Titel: Ausdrückliche Festlegung des Beitragsmaßstabes; individuelle Begründung des Gemeindeanteils
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (in Lüneburg)
        
    
    
    
        Datum: 01.02.2016
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 9 KN 277/14
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Kommunales Haushaltsrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            16004026
             ebenso Versorgungswirtschaft 11/2016, Seite 349
        
    
    
Ausdrückliche Festlegung des Beitragsmaßstabes; individuelle Begründung des Gemeindeanteils
- OVG Lüneburg, Urteil vom 01.02.2016 - 9 KN 277/14 -
Leitsätze der Redaktion:
- Eine Beitragskalkulation hat nicht nur den fremdenverkehrsbedingten Aufwand, sondern auch den konkreten Beitragssatz zu benennen.
 - Der von der Allgemeinheit über Steuern zu tragende Anteil am beitragsfähigen Aufwand (Eigenanteil der Gemeinde) ist durch den Ortsgesetzgeber nach den örtlichen Verhältnissen herzuleiten. Eine Bezugnahme auf pauschale Prozentsätze genügt nicht den Anforderungen.
 - Ob § 9 Abs. 1 Satz 2 NKAG dahingehend auszulegen ist, dass die tatsächlichen Kosten der Aufgabenwahrnehmung…
 
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