Titel: Zur Zusammenfassung kommunaler Bäder- und Versorgungsbetriebe im Rahmen der Spartenrechnung
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
        
    
    
    
        Datum: 16.12.2020
    
    
    
        
            Aktenzeichen: I R 41/17
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    EU-Recht, 
            
                    Gewerbesteuer, 
            
                    Körperschaftssteuer/SolZ, 
            
                    Recht der kommunalen Betriebe
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            21006365
             ebenso Versorgungswirtschaft 8/2021, Seite 247
        
    
    
Zur Zusammenfassung kommunaler Bäder- und Versorgungsbetriebe im Rahmen der Spartenrechnung
- BFH, Urteil vom 16.12.2020 - I R 41/17 -*
Leitsatz des Gerichts:
Beruht die Zusammenfassung der Tätigkeit einer kommunalen Bädergesellschaft mit den Tätigkeiten kommunaler Versorgungsbetriebe im Rahmen der Spartenrechnung (§ 8 Abs. 9 KStG) darauf, dass mit einem der Bäder eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung besteht (§ 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 KStG), kann die erforderliche Verflechtung »von einigem Gewicht« auch dadurch entfallen, dass dieses Bad aus Sicht des Bäderbetriebs an Bedeutung verliert, weil es für den Publikumsverkehr geschlossen und…
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