Titel: Auswahl des Grundstückseigentümers und nicht des Pächters als Gebührenschuldner
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            VG Cottbus
        
    
    
    
        Datum: 10.06.2015
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 6 K 1391/14
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Zivilrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            16003759
             ebenso Versorgungswirtschaft 2/2016, Seite 59
        
    
    
Auswahl des Grundstückseigentümers und nicht des Pächters als Gebührenschuldner
- VG Cottbus, Urteil vom 10.06.2015 - 6 K 1391/14 -
Leitsatz der Redaktion:
Dem Einrichtungsträger steht bei grundstückbezogenen Benutzungsgebühren wie den Abwasser- bzw. Fäkaliengebühren ein satzungsmäßiges Auswahlermessen zu, entweder den Grundstückseigentümer oder den Mieter bzw. Pächter zum Gebührenschuldner zu bestimmen. Beachtliche Gründe der Verwaltungsvereinfachung sprechen für eine Gebührenpflicht des Grundstückseigentümers.
Mit Bescheid vom 30.1.2014 erhob der Beklagte für das Erhebungsjahr 2013 gegenüber Frau Q Gebühren für die Fäkalienentsorgung. Mit…
Drucken