Titel: Beiträge für nicht vollständig gewidmete Einrichtungen
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (in Schleswig)
        
    
    
    
        Datum: 22.10.2021
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 2 LA 216/17
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Verwaltungsrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            22070222
             ebenso Versorgungswirtschaft 11/2022, Seite 349
        
    
    
Beiträge für nicht vollständig gewidmete Einrichtungen
– OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.10.2021 – 2 LA 216/17 –[1]
Leitsatz der Redaktion:
Eine Straße als Einrichtung i.S.d. § 8 Abs. 1 KAG zerfällt nicht deshalb in mehrere einzelne Einrichtungen, weil sie in einzelnen Teilen (noch) nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist. Will die Gemeinde mit der Beitragserhebung nicht deren vollständige Widmung für den öffentlichen Verkehr abwarten, so steht es in geeigneten Fällen in ihrem Ermessen, auf die Bildung…
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