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Titel: Kein Betrieb gewerblicher Art durch Beteiligung an Personengesellschaft
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 29.11.2017
Aktenzeichen: I R 83/15
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer: 18004778 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2018, Seite 249

Kein Betrieb gewerblicher Art durch Beteiligung an Personengesellschaft

- BFH, Urteil vom 29.11.2017 - I R 83/15 -*

Leitsatz des Gerichts:

Die Beteiligung einer Stadt an einer gewerblich geprägten vermögensverwaltenden Personengesellschaft ist kein Betrieb gewerblicher Art.

Zusammenfassung:

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Stadt, wendet sich gegen die Festsetzung der Körperschaftsteuer für einen BgA hinsichtlich der Beteiligung an einer KG (BgA Beteiligung). Das Finanzamt verweigerte nach einer Außenprüfung die Saldierung der Verluste aus dem Betrieb des städtischen Hallenbads, welches als BgA behandelt wurde, mit den…

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