Titel: Fremdüblichkeit von Konzessionsabgaben im Bereich der Stromversorgung
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Finanzgericht Köln
        
    
    
    
        Datum: 09.08.2018
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 13 K 1200/15
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Einkommensteuer/SolZ, 
            
                    Konzessionsabgaberecht, 
            
                    Körperschaftssteuer/SolZ
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            18004937
             ebenso Versorgungswirtschaft 11/2018, Seite 344
        
    
    
Fremdüblichkeit von Konzessionsabgaben im Bereich der Stromversorgung
- FG Köln, Urteil vom 09.08.2018 - 13 K 1200/15 -*
Revision anhängig unter BFH-Az. VIII R 31/18)
Leitsatz der Redaktion:
Im Bereich der Stromversorgung führt - ohne Feststellung einer fremdunüblichen, durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Vertragsgestaltung - allein die Nichterreichung des sog. Mindestgewinns zu keinen verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG.
Zusammenfassung:
Die Klägerin, ein Versorgungsbetrieb, leistet seit dem Jahr 2002 an die Stadt Konzessionsabgaben für mehrere Sparten (Strom, Gas,…
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