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Titel: Verrechnung von Verlusten aus dem Schulschwimmen mit positiven Einkünften aus anderen Bereichen bei einer GmbH
Behörde / Gericht: Finanzgericht Münster
Datum: 26.04.2017
Aktenzeichen: 9 K 3847/15 K,F
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer: 17004374 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2017, Seite 305

Verrechnung von Verlusten aus dem Schulschwimmen mit positiven Einkünften aus anderen Bereichen bei einer GmbH

- FG Münster, Urteil vom 26.04.2017 - 9 K 3847/15 K,F -*

Leitsatz der Redaktion:

Das Veranstalten des Schulschwimmens stellt als Dauerverlustgeschäft den Ausfluss einer Tätigkeit dar, die bei jPdöR zu einem Hoheitsbetrieb gehört, ungeachtet dessen, dass für das Schulschwimmen ein Entgelt wie von fremden Dritten verlangt werde. Es ist eine Sparte nach § 8 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 KStG zu bilden.

Zusammenfassung:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Verluste aus dem Schulschwimmen mit den übrigen Erträgen der Klägerin, einer städtischen Ver- und Entsorgungs-GmbH, verrechnet…

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