Titel: Anmerkung: Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus der Errichtung einer Stromleitung – Keine Aufteilung von Konzessionsabgaben in 2003
    
    
    
    
    
    
    
        Datum: 14.03.2012
    
    
    
        
            Aktenzeichen: – XI R 8/10 –
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Konzessionsabgaberecht, 
            
                    Umsatzsteuer
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            12002007
             ebenso Versorgungswirtschaft 10/2012, Seite 275
        
    
    
Anmerkung: Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus der Errichtung einer Stromleitung – Keine Aufteilung von Konzessionsabgaben in 2003
- Urteil des BFH vom 14.3.2012 - XI R 8/10 -
Anmerkungen der Redaktion:
Gegen die Entscheidung der Vorinstanz (Sächsisches FG vom 16.3.2010; 3 K 2115/05) hatten sowohl das Finanzamt als auch die Klägerin Revision eingelegt. Der BFH sollte im angemerkten Verfahren die fundamentale Frage klären, ob die Vergabe einer Konzession durch eine Gemeinde an ein Stromversorgungsunternehmen einen Betrieb gewerblicher Art darstellt.
Zur Enttäuschung Vieler hat der Senat hierauf keine Antwort gegeben. »Es kann dahinstehen, ob die Klägerin … mit der Konzessionsvergabe - wie das FG…
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