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Titel: Inanspruchnahme des Trägers eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs für nicht einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 11.12.2024
Aktenzeichen: VIII R 24/23
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 25090370 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 07/2025, Seite 172

Inanspruchnahme des Trägers eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs für nicht einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer

– BFH, Urteil vom 11.12.2024 – VIII R 24/23 –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist „Dritter“ i.S.d. § 171 Abs. 15 AO. Die Fiktion in § 44 Abs. 6 Satz 1 EStG ist auch bei der Anwendung von § 171 Abs. 15 AO zu beachten mit der Maßgabe, dass der fiktive Gläubiger der Kapitalerträge, die Trägerkörperschaft, zugleich als Steuerschuldner (Schuldner der Kapitalertragsteuer) und der fiktive Schuldner der Kapitalerträge, der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb, zugleich als Steuerentrichtungspflichtiger i.S.d. Vorschrift gelten.
  2. Die Ablaufhemmung…
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