Titel: Allgemeininteresse bei der Straßenreinigung
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            VG Schleswig-Holstein
        
    
    
    
        Datum: 06.02.2019
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 4 A 336/17
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Verwaltungsrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            19005497
             ebenso Versorgungswirtschaft 11/2019, Seite 349
        
    
    
Allgemeininteresse bei der Straßenreinigung
- Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 06.02.2019 - 4 A 336/17 -
Leitsatz der Redaktion:
Nur unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse kann sichergestellt werden, dass das Allgemeininteresse so bemessen wird, dass der Gebührensatz die Kosten der Straßenreinigung vorteilsgerecht verteilt.
Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung und Aufforderung zur Zahlung von Straßenreinigungsgebühren. Mit Bescheid vom 10.01.2017 setzte die Beklagte gegenüber dem Kläger u.a. die Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2017 i.H.v. 122,84 € fest. Dabei legte die…
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