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Titel: Umsatzsteuerpflicht bei der Überlassung von PKW-Tiefgaragenstellplätzen durch eine Gemeinde
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 01.12.2011
Aktenzeichen: V R 1/11
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EU-Recht, Körperschaftssteuer/SolZ, Umsatzsteuer, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 12001534 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2012, Seite 106

Umsatzsteuerpflicht bei der Überlassung von PKW-Tiefgaragenstellplätzen durch eine Gemeinde

- Urteil des BFH vom 1.12.2011 - V R 1/11 -1

  1. Eine Gemeinde, die nicht auf privatrechtlicher, sondern auf hoheitlicher Grundlage Stellplätze für PKW in einer Tiefgarage gegen Entgelt überlässt, handelt als Unternehmer und erbringt steuerpflichtige Leistungen, wenn ihre Behandlung als Nichtsteuerpflichtige zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde (richtlinienkonforme Auslegung des § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG i.V.m. § 4 KStG).
  2. Eine derartige Wettbewerbsverzerrung liegt auch vor, wenn eine Gemeinde Stellplätze zwar nach §§ 45, 13 StVO öffentlich-rechtlich auf einer…
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