Titel: Bekanntgabe des Bescheides an Miterben
    
    
    
    
    
    
    
        Datum: 09.05.2016
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 4 B 15.2338
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Abgabenordnung, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Kommunales Haushaltsrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            17004191
             ebenso Versorgungswirtschaft 4/2017, Seite 121
        
    
    
Bekanntgabe des Bescheides an Miterben
- VGH München, Urteil vom 09.05.2016 - 4 B 15.2338 -
Leitsatz der Redaktion:
Art. 6 KAG Bayern stellt auf die natürliche Person ab, die aufgrund wirtschaftlichen Handelns Vorteile aus dem Fremdenverkehr zieht. Bei einer Erbengemeinschaft verwirklicht aufgrund der Gesamthandsberechtigung jeder Miterbe selbst den Beitragstatbestand. Der Miterbe ist gemäß § 44 Abs. 1 AO als Gesamtschuldnerin heranziehbar und in voller Höhe beitragspflichtig.
Ab 1.12.1986 verpachtete der Ende März 1987 verstorbene Ehemann der Klägerin die Geschäftsräume zum Zweck des Gaststättenbetriebes. Er…
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