Titel: Angaben zu Maßstabseinheiten als notwendiger Bestandteil einer Gebührenkalkulation
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            VG Cottbus
        
    
    
    
        Datum: 07.01.2016
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 6 L 345/14
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Abwasserrecht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Kommunales Haushaltsrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            16004022
             ebenso Versorgungswirtschaft 11/2016, Seite 346
        
    
    
Angaben zu Maßstabseinheiten als notwendiger Bestandteil einer Gebührenkalkulation
- VG Cottbus, Beschluss vom 07.01.2016 - 6 L 345/14 -
Leitsatz des Gerichts:
Fehlen in einer Gebührenkalkulation Maßstabseinheiten, lässt sich nicht feststellen, ob der satzungsmäßig festgesetzte Gebührensatz den Anforderungen des Kostenüberschreitungsverbots genügt.
Nach summarischer Prüfung durch das VG Cottbus entbehrt der angefochtene Abwassergebührenbescheid für das Kalenderjahr 2010 einer wirksamen satzungsrechtlichen Grundlage. Es lässt sich nicht feststellen, ob der Gebührensatz den Anforderungen des Kostenüberschreitungsverbots aus § 6 Abs. 1 Satz 3 KAG genügt.…
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