Titel: Anschlussrecht an öffentliche Abwasseranlage in unmittelbarer Nähe des Grundstücks
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (in Münster)
        
    
    
    
        Datum: 26.05.2014
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 15 B 516/14
        
    
    
        
            Gesetz: KAG NRW
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Abwasserrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            14003192
             ebenso Versorgungswirtschaft 12/2014, Seite 335
        
    
    
Anschlussrecht an öffentliche Abwasseranlage in unmittelbarer Nähe des Grundstücks
- OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.05.2014 - 15 B 516/14 -
Leitsätze des Gerichts:
- Fordert das gemeindliche Entwässerungsrecht für ein Anschlussrecht, dass ein Grundstück an eine betriebsfertige öffentliche Abwasserleitung angeschlossen werden kann, setzt dies in tatsächlicher Hinsicht voraus, dass das Grundstück nahe genug bei einem betriebsfertigen öffentlichen Kanal liegt, um unter gemeingewöhnlichen Umständen an diesen angeschlossen werden zu können. D.h. ein Anschlussrecht besteht (nur) dann, wenn der öffentliche Kanal bis in Höhe des Grundstücks…
 
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