Titel: Identifizierung der abgerechneten Leistung anhand der Rechnungsangaben
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Datum: 12.11.2024
Aktenzeichen: 5K1812/21 U
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
25090368
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 07/2025
Identifizierung der abgerechneten Leistung anhand der Rechnungsangaben
– FG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.2024 – 5 K 1812/21 U –
Leitsätze der Redaktion:
Ein Unternehmer, der den Vorsteuerabzug geltend macht, trägt die Feststellungslast für alle Tatsachen, die den Vorsteuerabzug begründen.
Die Rechnungsangaben müssen eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung, über die abgerechnet worden ist, ermöglichen.
Zusammengefasster Sachverhalt:
Der Kläger ist Unternehmer i.S.v. § 2 UStG.
Anfang 2018 wurde eine Strafanzeige gegen den Kläger wegen Steuerhinterziehung erstattet. Anlass waren verschiedene Strafverfahren gegen die…