Titel: Abzinsung einer Ansammlungsrückstellung für die Rekultivierung von Deponien
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            FG Baden-Württemberg
        
    
    
    
        Datum: 14.11.2016
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 10 K 2664/15
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Bilanzsteuerrecht, 
            
                    Einkommensteuer/SolZ, 
            
                    Gewerbesteuer, 
            
                    Jahresabschluss, 
            
                    Körperschaftssteuer/SolZ, 
            
                    Rechnungswesen
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            17004291
             ebenso Versorgungswirtschaft 7/2017, Seite 209
        
    
    
Abzinsung einer Ansammlungsrückstellung für die Rekultivierung von Deponien
- FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.11.2016 - 10 K 2664/15 -*
Leitsatz der Redaktion:
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 a Buchst. e EStG sind Rückstellungen für Verpflichtungen, auch Rückstellungen für eine Deponierekultivierung, mit einem Zinssatz von 5,5% abzuzinsen. Eine Abzinsung kann nur unterbleiben, wenn deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate beträgt. Grundsätzlich ist auf die Dauer der Betriebsgenehmigung abzustellen, soweit nicht konkrete Umstände einen früheren oder späteren Beginn der Rekultivierung aus der Sicht des Bilanzstichtags wahrscheinlich…
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