Titel: Begründungsanforderungen an den Kostenbescheid
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Verwaltungsgericht Potsdam
        
    
    
    
        Datum: 12.02.2016
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 8 K 264/14
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Abgabenordnung, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Sonstiges Kommunalrecht, 
            
                    Verfahrensrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            17004087
             ebenso Versorgungswirtschaft 1/2017, Seite 26
        
    
    
Begründungsanforderungen an den Kostenbescheid
- VG Potsdam, Urteil vom 12.02.2016 - 8 K 264/14 -
Leitsatz des Gerichts:
Ein Kostenersatzbescheid nach § 10 KAG ist, wenn sich die Ersatzforderung nach dem tatsächlichen Aufwand bestimmt, nur dann i.S.v. § 121 Abs. 1 AO ausreichend begründet, wenn in ihm der Ersatzbetrag in einzelnen Kostenpositionen nach den im konkreten Einzelfall erbrachten Arbeiten, dem eingesetzten Material und etwaigen weiteren Aufwendungen aufgegliedert ist.
Mit Bescheid vom 3.9.2013 zog der Beklagte die Klägerin zum Kostenersatz für die im November 2012 erfolgte Stilllegung des…
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