Titel: Entnahme von Strom aus einer Leitung des Versorgungsnetzes
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 10.12.2024
Aktenzeichen: VII R 26/21
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
25090167
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 05/2025, Seite 142
Entnahme von Strom aus einer Leitung des Versorgungsnetzes
– BFH, Urteil vom 10.12.2024 – VII R 26/21 –[1]
Leitsatz des Gerichts:
Versorger entnehmen dem Versorgungsnetz auch dann Strom, wenn sie diesen zum Selbstverbrauch aus einer eigenen, auf ihrem Betriebsgelände befindlichen Leitung, die mit dem übrigen Versorgungsnetz verbunden ist, entnehmen. Eine isolierte Betrachtung des Netzes auf dem Betriebsgelände des Versorgers vom Versorgungsnetz ist nicht möglich, weil der Begriff des „ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren…