Titel: Befreiung von der Abwasserabgabe nur bei Vorhandensein einer gültigen wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (in Münster)
        
    
    
    
        Datum: 20.11.2017
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 9 A 1686/11
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Abwasserrecht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            18004942
             ebenso Versorgungswirtschaft 11/2018, Seite 350
        
    
    
Befreiung von der Abwasserabgabe nur bei Vorhandensein einer gültigen wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis
- OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.11.2017 - 9 A 1686/11 -*
Leitsätze des Gerichts (Auszug):
- Die Abgabefreiheit gemäß § 7 Abs. 2 AbwAG i.V.m. § 73 Abs. 2 Satz 1 und 2 LWG NRW a.F. ist grundsätzlich nur bei Vorhandensein einer in dem betreffenden Veranlagungsjahr gültigen wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis zu gewähren (Fortentwicklung der Rechtsprechung, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20.04.2004, 9 A 3750/02).
 - Ob ausnahmsweise etwas anderes gilt, wenn eine wasserrechtliche Duldung lediglich den Zeitraum zwischen dem Gültigkeitsende einer alten und dem Geltungsbeginn…
 
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