Titel: Bayerisches Kommunalabgabengesetz ermöglicht die Abschreibung von den Wiederbeschaffungszeitwerten
    
    
    
    
    
    
    
        Datum: 01.08.2013
    
    
    
    
        
            Gesetz: KAG Bayern
        
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Abwasserrecht, 
            
                    Betriebswirtschaft, 
            
                    Konzessionsabgaberecht, 
            
                    Wasserrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            13002516
             ebenso Versorgungswirtschaft 10/2013, Seite 278
        
    
    
Bayerisches Kommunalabgabengesetz ermöglicht die Abschreibung von den Wiederbeschaffungszeitwerten
Mit Wirkung zum 1. August 2013 ist in Bayern das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 8.7.2013 in Kraft getreten. Angepasst wurde im Wesentlichen der die Bemessung der Benutzungsgebühren regelnde Art. 8 Abs. 3 KAG.
Nach bisheriger Rechtslage errechneten sich die kalkulatorischen Abschreibungen gemäß Art. 8 Abs. 3 Satz 1 KAG von den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten, die nicht bereits über Beiträge oder sonstige Entgelte gedeckt sind. Das führte dazu, dass für die Ermittlung der Gebührenhöhe die in der Vergangenheit verauslagten und…
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