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Titel: Dauerhafte beitragsrechtliche Bevorteilung eines Grundstücks durch leitungsgebundene öffentliche Einrichtung
Behörde / Gericht: OVG Sachsen-Anhalt
Datum: 14.10.2019
Aktenzeichen: 4 L 210/19
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Entsorgungsrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer: 20005955 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2020, Seite 285

Dauerhafte beitragsrechtliche Bevorteilung eines Grundstücks durch leitungsgebundene öffentliche Einrichtung

- OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.10.2019 - 4 L 210/19 -*

Leitsatz der Redaktion:

Wenn ein Bestandteil der öffentlichen Einrichtung zur Abwasserbeseitigung durch ein Privatgrundstück verläuft, wird ein sicherer und dauerhafter Vorteil i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG-LSA grundsätzlich nur geboten, wenn der Entsorgungspflichtige gewährleisten kann, dass er auf Dauer imstande ist, die Einrichtung wie eine eigene zwecks Inanspruchnahme zur Verfügung zu stellen. Hierzu müssen Lage und rechtlicher Bestand des durch das Privatgrundstück verlaufenden Teils der öffentlichen…

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