Titel: Zum Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
        
    
    
    
        Datum: 19.07.2011
    
    
    
        
            Aktenzeichen: XI R 29/09 - XI R 29/10 - XI R 21/10
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    EEG, 
            
                    EU-Recht, 
            
                    Umsatzsteuer
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            12001377
             ebenso Versorgungswirtschaft 2/2012, Seite 51
        
    
    
Zum Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage
- auf dem Dach eines anderweitig nicht genutzten Schuppens
- Urteil des BFH vom 19.7.2011 - XI R 29/09 -
Leitsätze:
- Der Betreiber einer Photovoltaikanlage kann den Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten eines Schuppens, auf dessen Dach die Anlage installiert wird und der anderweitig nicht genutzt wird, nur im Umfang der unternehmerischen Nutzung des gesamten Gebäudes beanspruchen, vorausgesetzt diese Nutzung beträgt mindestens 10 Prozent.
 - Zur Ermittlung des unternehmerischen Nutzungsanteils im Wege einer sachgerechten Schätzung kommt ein Umsatzschlüssel in Betracht, bei…
 
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