Titel: Beitragspflicht nach ersatzloser Aufhebung der Ausbaubeitragssatzung
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            VG Schleswig-Holstein
        
    
    
    
        Datum: 04.11.2020
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 9 A 129/18
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Verwaltungsrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            21006409
             ebenso Versorgungswirtschaft 10/2021, Seite 316
        
    
    
Beitragspflicht nach ersatzloser Aufhebung der Ausbaubeitragssatzung
- Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 04.11.2020 - 9 A 129/18 -
Leitsatz der Redaktion:
Die sachliche Beitragspflicht entsteht nach § 8 Abs. 4 KAG SH mit dem Abschluss der Maßnahme, konkret der Abnahme. Unschädlich ist, wenn die betreffende Ausbaubeitragssatzung ersatzlos aufgehoben wurde, laut der Aufhebungssatzung aber noch Beiträge erhoben werden, sofern die sachliche Beitragspflicht vor dem Außerkrafttreten der Ausbaubeitragssatzung entstanden ist.
Die Beteiligten streiten um die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Die Klägerin ist Eigentümerin des mit einem…
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