Titel: »Spaltung« von Gebührensätzen zwischen Beitragszahlern und Nichtbeitragszahlern
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg [in Berlin) (für Berlin und Brandenburg]
        
    
    
    
        Datum: 19.02.2020
    
    
    
        
            Aktenzeichen: OVG 9 A 4.17
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Abwasserrecht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Kommunales Haushaltsrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            21006160
             ebenso Versorgungswirtschaft 2/2021, Seite 59
        
    
    
»Spaltung« von Gebührensätzen zwischen Beitragszahlern und Nichtbeitragszahlern
- OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.02.2020 - OVG 9 A 4.17 -*
Leitsatz der Redaktion:
Eine »Spaltung« von Gebührensätzen kommt nicht nur zwischen Beitragszahlern und Nichtbeitragszahlern in Betracht. Vielmehr kann es auch zulässig und geboten sein, einen dritten Gebührensatz für Teilbeitragszahler vorzusehen.
Die Satzung muss in diesem Fall die Frage regeln, welcher Gebührensatz gilt, wenn der Anschlussbeitrag zwar ganz oder teilweise gezahlt, der betreffende Beitragsbescheid aber etwa wegen Erhebung von Widerspruch oder Klage noch nicht bestandskräftig geworden ist.
D…
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