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Titel: Steuerbefreiung für eine dem öffentlichen Verkehr i.S.d. § 4 Nr. 3a GrStG dienende Wegefläche
Behörde / Gericht: Finanzgericht Münster
Datum: 09.01.2025
Aktenzeichen: 3K1444/24 Ew
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 25089965 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 04/2025, Seite 96

Steuerbefreiung für eine dem öffentlichen Verkehr i.S.d. § 4 Nr. 3a GrStG dienende Wegefläche

– FG Münster, Urteil vom 09.01.2025 – 3 K 1444/24 Ew –

Leitsätze der Redaktion:

Verkehrsflächen, Bauwerke und Einrichtungen i.S.d. § 4 Nr. 3a GrStG, die unmittelbar und ausschließlich der Erbringung von Verkehrsleistungen dienen, können dem öffentlichen Verkehr auch ohne Widmung dienen.

Ein Grundstück dient jedoch nicht dem öffentlichen Verkehr i.S.d. § 4 Nr. 3a GrStG, wenn zwar unmittelbar öffentlicher Verkehr stattfindet, indem es der Allgemeinheit zur Nutzung durch Fußgänger oder Radfahrer tatsächlich zur Verfügung steht, mittelbar die Verkehrsfläche aber einem…

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