Titel: Beitritt zu einem Zweckverband als Verbesserungsmaßnahme
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (in München mit Außenstelle in Ansbach)
        
    
    
    
        Datum: 01.12.2015
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 1 K 15.00315
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Kommunales Haushaltsrecht, 
            
                    Recht der kommunalen Betriebe
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            16003953
             ebenso Versorgungswirtschaft 9/2016, Seite 282
        
    
    
Beitritt zu einem Zweckverband als Verbesserungsmaßnahme
- VG Ansbach, Urteil vom 01.12.2015 - 1 K 15.00315 -
Leitsatz der Redaktion:
Der Anschluss an eine Fernwasserversorgung, welche einem an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Gebiet erstmals (bakteriologisch) einwandfreies Wasser liefert und die Wasserversorgung nachhaltig sicherstellt, stellt eine nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG beitragsfähige Verbesserung dar.
Mit Bürgerentscheid vom 19.1.2014 votierten die Bürger der Beklagten mehrheitlich für deren Beitritt zum Zweckverband. Die Beklagte trat zum 1.4.2015 dem Zweckverband als Verbandsmitglied bei und…
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