Titel: Absolute Verschlechterung durch den Wegfall eines Gehweges
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Verwaltungsgericht Greifswald
        
    
    
    
        Datum: 20.08.2015
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 3 A 1107/13
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Kommunales Haushaltsrecht, 
            
                    Sonstiges Kommunalrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            16003955
             ebenso Versorgungswirtschaft 9/2016, Seite 283
        
    
    
Absolute Verschlechterung durch den Wegfall eines Gehweges
- VG Greifswald, Urteil vom 20.08.2015 - 3 A 1107/13 -
Leitsätze des Gerichts:
- Der in der Verbesserung der Teilrichtung »Fahrbahn« liegende straßenbaubeitragsrechtliche Vorteil wird nicht dadurch kompensiert, dass im Zuge der Baumaßnahme ein ursprünglich vorhandener Gehweg beseitigt wurde, wenn es sich dabei um ein nur auf Teilstrecken der Verkehrsanlage vorhandenes Provisorium handelte.
 - Es ist zweifelhaft, ob ein nutzungsbezogener gewerblicher Artzuschlag bei einem Grundstück anfällt, das an wechselnde Feriengäste vermietet wird.
 
Der Kläger, welcher eine Pension betreibt,…
Drucken