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Titel: Voraussetzung einer rechtswirksamen Beitragssatzung, insbesondere auch eines rechtswirksamen Beitragssatzes, für den Beginn der Festsetzungsverjährung
Behörde / Gericht: VGH Baden-Württemberg
Datum: 29.01.2025
Aktenzeichen: 2 S 1851/24
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 25090181 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 06/2025, Seite 148

Voraussetzung einer rechtswirksamen Beitragssatzung, insbesondere auch eines rechtswirksamen Beitragssatzes, für den Beginn der Festsetzungsverjährung

– VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.2025 – 2 S 1851/24 –

Leitsatz des Gerichts:

Die Entstehung einer Beitragsschuld nach § 32 Abs. 1 Satz 1 KAG und daraus folgend der Beginn der Festsetzungsverjährung setzen eine rechtswirksame Beitragssatzung – insbesondere auch einen rechtswirksamen Beitragssatz – voraus (Fortführung der ständigen Rechtsprechung, vgl. zuletzt VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.07.2018 – 2 S 143/18, juris, Rz. 30).

Aus den Gründen:

Der sinngemäß auf die Zulassungsgründe der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen…

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