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Titel: Beitragspflicht beim Ausbau einer Teileinrichtung mit Vor- und Nachteilen für Anlieger
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht/e
Datum: 23.03.2022
Aktenzeichen: 2 LA 463/18
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 23072418 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2023, Seite 88

Beitragspflicht beim Ausbau einer Teileinrichtung mit Vor- und Nachteilen für Anlieger

– OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.03.2022 – 2 LA 463/18 –[1]

Leitsatz des Gerichts:

Die sachliche Beitragspflicht entsteht allein durch den Lagevorteil eines Grundstücks als Anlieger, wenn einer der Tatbestände des § 8 Abs. 1 Satz 1 KAG (Herstellung, Aus-bau, Umbau oder Erneuerung, Verbesserung) in Bezug auf die öffentliche Einrichtung erfüllt ist, wobei diese Voraus-setzungen zugleich Grund und Begrenzung des Kreises der Beitragspflichtigen darstellen.

Der…

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